Allgemeine Bedingungen für Werklieferungsverträge
Zwischen Alutech-Widenka GmbH & Co. KG
Dieselstraße 8
48683 Ahaus
Tel.: +49 2561/4479952
Mobil: +49 157/54535135
E-Mail: info@alutech-widenka.de
Ust.-Id.-Nr.: DE360717005
Registernummer: HRA 9687
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Komplementärin: Alutech-Widenka Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Coesfeld – HRB 21213).
im Folgenden „Anbieter“ und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für Werklieferungsverträge in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Soweit die Waren für den Kunden nicht nur hergestellt, geliefert, sondern zusätzlich auch eingebaut werden sollen, gelten die Allgemeinen Bedingungen für Werkverträge vorrangig.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden generell nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch für Vertragsstrafen deren Geltung wir ausdrücklich zurückweisen.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Andere Personen sind Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(4) Diese Allgemeinen Bedingungen für Werklieferungsverträge gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Dies gilt auch für Vertragsstrafen deren Geltung wir ausdrücklich zurückweisen.
(5) Soweit kein entsprechender Hinweis an der jeweiligen Stelle gegeben wird, ist die jeweilige Bedingung auf Verträge mit Kunden anwendbar, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann die Herstellung von Gewerken, insbesondere von Aluminiumteilen nach individuellen Maßen und Eigenschaften bestellen. Diese Teile werden durch den Anbieter sodann wunschgemäß hergestellt und, soweit ausdrücklich vereinbart, geliefert.
(2) Bestellungen können per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder vor Ort getätigt werden. Ein Vertragsabschluss vor Ort ist unmittelbar verbindlich, sobald sich der Anbieter und Kunde auf die wesentlichen Vertragsbestandteile und auf ein Zustandekommen des Vertrages geeinigt haben.
(3) Ein verbindlicher Antrag zur Herstellung und Lieferung der Waren kann durch die Übersendung oder Übergabe eines ausgefüllten Bestellformulars durch den Kunden abgegeben werden. Ein entsprechend verbindlicher Antrag ist grundsätzlich auch formlos möglich. Der Kunde ist regelmäßig 7 Kalendertage an seinen Antrag gebunden. Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.
(3) Im Falle einer Übersendung einer Bestellung an den Anbieter erhält der Kunde eine Empfangsbestätigung, in der Regel per E-Mail. Eine Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande. Der Kunde erhält den gesamten Vertragstext von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Im Übrigen gilt die übersendete Datenschutzerklärung.
(4) Der Anbieter ist nicht zum Abschluss von Verträgen verpflichtet.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(6) Angebote auf der Webseite, in Medien, Werbemaßnahmen etc. sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 3 Lieferung, Verfügbarkeit, Lieferhemmnisse
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt nach Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen, vorherige Zahlung des gesamten Preises vorausgesetzt.
(2) Die Lieferung ist separat zu vergüten, soweit nicht anderweitig vereinbart. In der Zurücknahme sowie der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(3) Leistungshemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung vereinbarte Zeiten einzuhalten. Wird eine vereinbarte Zeit überschritten, ohne dass ein Hemmnis gemäß diesem Absatz vorliegt, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Insbesondere eine Nachfrist von zwei Wochen gilt in der Regel als angemessen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die hergestellten und gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters. Ist der Kunde Unternehmer, erweitert sich der Eigentumsvorbehalt auf sonstige Forderungen, die dem Anbieter gegen den Kunden aus deren geschäftlichen Beziehung zustehen.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug ist der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet, auf erstes Anfordern, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten.
§ 5 Preise, Versandkosten, Transportrisiko
(1) Soweit nicht anderweitig angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Soweit eine Lieferung vereinbart wird, sind die Lieferkosten vom Kunden zu tragen. Soweit nicht individuell vereinbart betragen die Lieferkosten 0,85 €/km zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(4) Der Versand der Ware erfolgt in der Regel per Speditionsversand oder wird durch uns geliefert. Ein Versandrisiko trägt der Anbieter nur, wenn der Kunde Verbraucher ist, im Übrigen trägt dieses der Kunde. Für Kunden die Unternehmer sind wird die Ware stets unversichert geliefert. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Hieraus erwachsende Kosten gehen allein zu Lasten des Kunden.
(5) Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben – insbesondere Zölle, Abschöpfung, Währungsausgleich – anfallen, ist der Anbieter gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Gleiches gilt für Untersuchungsgebühren.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Als Zahlungsmodalität gilt 14 Tage netto und 7 Tage 2 % Skonto. Die Zahlung gilt erst mit Zahlungseingang als erfüllt.
(2) Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
§ 7 Sachmängelgewährleistung, keine Garantie
(1) Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gelten insbesondere dieser § 7 und der nachfolgende § 8 gilt auch für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate.
(3) Die vorgenannte Frist gilt nicht, sondern es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, wenn es sich um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen oder vertraglich vorausgesetzten Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat und innerhalb von 2 Jahren ab Gefahrübergang verwendet wurde.
(4) Ergänzend zu § 377 HGB gilt insbesondere, dass aus der Mängelanzeige eines Unternehmers Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein müssen. Die Mängelanzeige eines Unternehmers muss schriftlich abgegeben werden.
(5) Eine erfolgte Nachbesserung setzt die Gewährleistungs- oder Verjährungsfristen nicht neu in Gang.
(6) Die vorgenannte Frist gilt nicht für Mängel, die auf Werke des Vertragspartners oder Dritter zurückzuführen sind. Soweit Ersatz- oder Haftungsansprüche gegen Dritte bestehen, verpflichten wir uns, diese an den Vertragspartner abzutreten.
§ 8 Haftungsausschluss für Schadensersatzansprüche
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Maße genau zu übergeben, Waren pünktlich abzunehmen, die für die Herstellung und Lieferung erforderlichen Informationen unverzüglich beizubringen und bei der Anlieferung entsprechende Zufahrtswege und Platz zum Entladen freizuhalten.
§ 10 Weitere Rechte des Kunden
Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag in Textform kündigen. Unternehmer haben schriftlich zu kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Anbieter erstellt sodann eine Abrechnung, was er infolge der Kündigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt. Entsprechende Beträge werden von der Vergütung abgezogen. Der Kunde kann Beweis führen, dass höhere Einsparungen entstehen oder entstanden sind oder dass der Anbieter böswillig andere Einsparungen oder Einnahmen unterlässt.
§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Kunde, der Unternehmer ist, darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters, sofern keine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Anbieter kann aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
Allgemeine Bedingungen für Werkverträge
Alutech-Widenka GmbH & Co. KG
Dieselstraße 8
48683 Ahaus
Tel.: +49 2561/4479952
Mobil: +49 157/54535135
E-Mail: info@alutech-widenka.de
Ust.-Id.-Nr.: DE360717005
Registernummer: HRA 9687
Registergericht: Amtsgericht Coesfeld
Komplementärin: Alutech-Widenka Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Coesfeld – HRB 21213).
im Folgenden „Anbieter“ und den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“.
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Anbieter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen für Werkverträge in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit Waren für den Kunden auch eingebaut werden sollen.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden generell nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Andere Personen sind Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
(4) Diese Allgemeinen Bedingungen für Werklieferungsverträge gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
(5) Soweit kein entsprechender Hinweis an der jeweiligen Stelle gegeben wird, ist die jeweilige Bedingung auf Verträge mit Kunden anwendbar, unabhängig davon ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann die Herstellung von Gewerken, insbesondere von Aluminiumteilen nach individuellen Maßen und Eigenschaften bestellen. Die Lieferung und der Einbau der Teile ist nur dann Vertragsbestandteil, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. Verbraucherbauverträge werden nicht mit Kunden abgeschlossen.
(2) Bestellungen können per E-Mail, schriftlich, telefonisch oder vor Ort getätigt werden. Ein Vertragsabschluss vor Ort ist unmittelbar verbindlich, sobald sich der Anbieter und Kunde auf die wesentlichen Vertragsbestandteile und auf ein Zustandekommen des Vertrages geeinigt haben.
(3) Ein verbindlicher Antrag zur Herstellung und Lieferung der Waren kann durch die Übersendung oder Übergabe eines ausgefüllten Bestellformulars durch den Kunden abgegeben werden. Ein entsprechend verbindlicher Antrag ist grundsätzlich auch formlos möglich. Der Kunde ist regelmäßig 7 Kalendertage an seinen Antrag gebunden. Unsere Angebote sind – insbesondere nach Menge, Preis und Lieferzeit – stets freibleibend.
(4) Im Falle einer Übersendung einer Bestellung an den Anbieter erhält der Kunden eine Empfangsbestätigung, in der Regel per E-Mail. Eine Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande. Der Kunde erhält den gesamten Vertragstext von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Im Übrigen gilt die übersendete Datenschutzerklärung.
(5) Der Anbieter ist nicht zum Abschluss von Verträgen verpflichtet.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(7) Angebote auf der Webseite, in Medien, Werbemaßnahmen etc. sind grundsätzlich unverbindlich.
§ 3 Lieferung, Verfügbarkeit, Lieferhemmnisse
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt nach Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen, vorherige Zahlung des gesamten Preises vorausgesetzt.
(2) Der Einbau/Materialien etc. ist separat zu vergüten, soweit nicht anderweitig vereinbart. In der Zurücknahme sowie der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(3) Leistungshemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen, wie etwa auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung vereinbarte Zeiten einzuhalten. Wird eine vereinbarte Zeit überschritten, ohne dass ein Hemmnis gemäß diesem Absatz vorliegt, so hat uns der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Insbesondere eine Nachfrist von zwei Wochen gilt in der Regel als angemessen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die hergestellten und gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters. Ist der Kunde Unternehmer, erweitert sich der Eigentumsvorbehalt auf sonstige Forderungen, die dem Anbieter gegen den Kunden aus deren geschäftlichen Beziehung zustehen.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug ist der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet, auf erstes Anfordern, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige, gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten.
§ 5 Preise, Versandkosten, Transportrisiko
(1) Soweit nicht anderweitig angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Soweit eine Lieferung vereinbart wird, sind die Lieferkosten vom Kunden zu tragen. Soweit nicht individuell vereinbart betragen die Lieferkosten 0,85 €/km zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(4) Der Versand der Ware erfolgt in der Regel per Speditionsversand oder wird durch uns geliefert. Ein Versandrisiko trägt der Anbieter nur, wenn der Kunde Verbraucher ist, im Übrigen trägt dieses der Kunde. Für Kunden die Unternehmer sind, wird die Ware stets unversichert geliefert. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Hieraus erwachsende Kosten gehen allein zu Lasten des Kunden.
(5) Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung auf Grund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben – insbesondere Zölle, Abschöpfung, Währungsausgleich – anfallen, ist der Anbieter gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Gleiches gilt für Untersuchungsgebühren.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Als Zahlungsmodalität gilt 14 Tage netto und 7 Tage 2 % Skonto. Die Zahlung gilt erst mit Zahlungseingang als erfüllt.
(2) Die Zahlung des Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter für das Jahr Verzugszinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung des Werks hat der Kunde das hergestellte Werk abzunehmen.
(2) Der Kunde hat das Recht, die Abnahme wegen wesentlicher Mängel zu verweigern. Er hat dem Anbieter mit der Verweigerungserklärung nachvollziehbar mitzuteilen, welche wesentlichen Mängel vorliegen.
(3) Die Abnahme wird fingiert, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Dies gilt auch für Verbraucher, wenn der Anbieter mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Konsequenzen seines Schweigens hingewiesen hat.
§ 8 Mängelgewährleistung, Garantie
(1) Im Rahmen von Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ergänzend gilt insbesondere dieser § 8. Der nachfolgende § 9 gilt auch für Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate.
(3) Bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.
(4) Der Anbieter haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Kunde hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz [vorbehaltlich des § 9]) zu.
(5) Wenn die Nacherfüllung möglich ist, sie aber ohne Verschulden des Anbieters fehlgeschlagen ist, sind die Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden, wenn er Unternehmer ist, ausgeschlossen.
(6) Aus der Mängelrüge eines Unternehmers müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
(7) Die vorgenannte Frist gilt nicht für Mängel, die auf Werke des Vertragspartners oder Dritter zurückzuführen sind. Soweit Ersatz- oder Haftungsansprüche gegen Dritte bestehen, verpflichten wir uns, diese an den Vertragspartner abzutreten.
§ 9 Haftungsausschluss für Schadensersatzansprüche
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 10 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, Maße genau zu übergeben, Waren pünktlich abzunehmen, die für die Herstellung und Lieferung erforderlichen Informationen unverzüglich beizubringen und bei der Anlieferung entsprechende Zufahrtswege und Platz zum Entladen freizuhalten.
§ 11 Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Kündigungsrecht
Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag in Textform kündigen. Unternehmer haben schriftlich zu kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Anbieter erstellt sodann eine Abrechnung, was er infolge der Kündigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt. Entsprechende Beträge werden von der Vergütung abgezogen. Der Kunde kann Beweis führen, dass höhere Einsparungen entstehen oder entstanden sind oder dass der Anbieter böswillig andere Einsparungen oder Einnahmen unterlässt.
§ 12 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Kunde, der Unternehmer ist, darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters, sofern keine anderweitige ausschließliche Zuständigkeit gegeben ist. Der Anbieter kann aber auch einen anderen Gerichtsstand wählen.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.